Hinweisgeberschutz im Unternehmen
Neue Rechtspflicht zum Schutz von Whistleblowern!
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmer:innen dazu, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten! Die betroffenen Unternehmen müssen seit 17.12.2023 ein System zur Meldung von Verstößen gegen Verbraucher- und Datenschutz, Produkt- und Verkehrssicherheit sowie das Korruptionsstrafrecht aufbauen.
Mit dem HSchG kommen zahlreiche neue Aufgaben auf Sie zu!
Erfahren Sie jetzt, wie Sie ein internes Whistleblowing-System rechtskonform einrichten! Nur so können Sie ordnungsgemäß mit Meldungen umgehen und Verwaltungsstrafen bis zu 40.000 Euro vermeiden.
Farbe der Kategorie | ROT - Haftung-Compliance |
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Referenten | Mag. Dr. Helmut Siller, MSc |
Kontaktperson | Kontaktperson 1+2 |
Duration | 9:00 - 17:00 Uhr
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Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmer:innen dazu, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten! Die betroffenen Unternehmen müssen seit 17.12.2023 ein System zur Meldung von Verstößen gegen Verbraucher- und Datenschutz, Produkt- und Verkehrssicherheit sowie das Korruptionsstrafrecht aufbauen.
Mit dem HSchG kommen zahlreiche neue Aufgaben auf Sie zu!
Erfahren Sie jetzt, wie Sie ein internes Whistleblowing-System rechtskonform einrichten! Nur so können Sie ordnungsgemäß mit Meldungen umgehen und Verwaltungsstrafen bis zu 40.000 Euro vermeiden.
Ihr Nutzen
- Sie kennen alle Anforderungen, die mit dem neuen HSchG auf Ihr Unternehmen zukommen.
- Sie können die nötigen Schritte setzen, zB neue Betriebsvereinbarungen, Änderungen der Datenschutzdokumentation und Mitarbeiterschulung.
- Sie können ein geeignetes Meldesystem einrichten, sodass Hinweise effizient bearbeitet werden und Sie Ihren neuen rechtlichen Pflichten nachkommen!
Zielgruppe
- Geschäftsführung
- Führungskräfte
- Finanzleitung
- Personalleitung
- Datenschutzbeauftragte
- Öffentliche Einrichtungen
Seminarinhalte
- EU-Whistleblower-Richtlinie
- Das HSchG im Überblick
- Zulässige Besetzung der Meldestelle
- Einhaltung der neuen Informationspflichten
- Datenschutzrechtliche Pflichten
- Arbeitsrechtliche Pflichten
- Umgang mit Whistleblowing-Meldungen in Zivil- und Strafverfahren
- Übergangsfristen
- Verwaltungsstrafen
- Häufige Fehlerquellen und interne Risikobereiche
Methodik: Vortrag, Beispiele, Diskussion
Tipp: Wir senden Ihnen vor dem Seminar einen Vorabfragebogen zu. So haben Sie die Möglichkeit, schon vorab Ihre Fragen an die Vortragenden zu stellen, die dann direkt am Seminartag behandelt werden.
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmer:innen dazu, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten! Die betroffenen Unternehmen müssen seit 17.12.2023 ein System zur Meldung von Verstößen gegen Verbraucher- und Datenschutz, Produkt- und Verkehrssicherheit sowie das Korruptionsstrafrecht aufbauen.
Mit dem HSchG kommen zahlreiche neue Aufgaben auf Sie zu!
Erfahren Sie jetzt, wie Sie ein internes Whistleblowing-System rechtskonform einrichten! Nur so können Sie ordnungsgemäß mit Meldungen umgehen und Verwaltungsstrafen bis zu 40.000 Euro vermeiden.
Ihr Nutzen
- Sie kennen alle Anforderungen, die mit dem neuen HSchG auf Ihr Unternehmen zukommen.
- Sie können die nötigen Schritte setzen, zB neue Betriebsvereinbarungen, Änderungen der Datenschutzdokumentation und Mitarbeiterschulung.
- Sie können ein geeignetes Meldesystem einrichten, sodass Hinweise effizient bearbeitet werden und Sie Ihren neuen rechtlichen Pflichten nachkommen!
Zielgruppe
- Geschäftsführung
- Führungskräfte
- Finanzleitung
- Personalleitung
- Datenschutzbeauftragte
- Öffentliche Einrichtungen
Seminarinhalte
- EU-Whistleblower-Richtlinie
- Das HSchG im Überblick
- Zulässige Besetzung der Meldestelle
- Einhaltung der neuen Informationspflichten
- Datenschutzrechtliche Pflichten
- Arbeitsrechtliche Pflichten
- Umgang mit Whistleblowing-Meldungen in Zivil- und Strafverfahren
- Übergangsfristen
- Verwaltungsstrafen
- Häufige Fehlerquellen und interne Risikobereiche
Tipp: Bei Inhouse-Seminaren haben Sie die Möglichkeit, Inhalte und Dauer selbst zu wählen und an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens anzupassen.