Neue Maschinenverordnung
| Alle Neuerungen zur EU-Maschinenverordnung und der CE-Kennzeichnung
Maschinenverordnung löst aktuelle Maschinenrichtlinie ab
Die neue EU-MaschinenVO steht kurz vor der Veröffentlichung im Amtsblatt.
Erst am 18. April 2023 hat das Europäische Parlament der neuen Maschinenverordnung zugestimmt. Die beiden verbleibenden Schritte auf der Zielgeraden zur Veröffentlichung sind die Billigung durch den Rat und die Übersetzung der Verordnung.
Sie fragen sich, was die Änderungen durch die neue Verordnung für Ihren Betrieb bedeuten? Sie möchten den Umstieg vorausschauend und kosteneffizient planen?
Damit Sie wissen, welche Regeln zukünftig bei:
- wesentlichen Veränderungen an einer Maschine,
- der Verwendung Künstlicher Intelligenz in der Automatisierung oder
- der Bereitstellung von Betriebsanleitungen
gelten, informieren wir Sie jetzt über alle Neuerungen in unserem Praxisseminar.
Farbe der Kategorie | GRÜN - Bau-Technik |
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Duration | 9:00 - 17:00 Uhr
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Referenten | DI Stefan Krähan |
Kontaktperson | Kontaktperson 1 |
Die neue EU-MaschinenVO steht kurz vor der Veröffentlichung im Amtsblatt.
Erst am 18. April 2023 hat das Europäische Parlament der neuen Maschinenverordnung zugestimmt. Die beiden verbleibenden Schritte auf der Zielgeraden zur Veröffentlichung sind die Billigung durch den Rat und die Übersetzung der Verordnung.
Sie fragen sich, was die Änderungen durch die neue Verordnung für Ihren Betrieb bedeuten? Sie möchten den Umstieg vorausschauend und kosteneffizient planen?
Damit Sie wissen, welche Regeln zukünftig bei:
- wesentlichen Veränderungen an einer Maschine,
- der Verwendung Künstlicher Intelligenz in der Automatisierung oder
- der Bereitstellung von Betriebsanleitungen
gelten, informieren wir Sie jetzt über alle Neuerungen in unserem Praxisseminar.
Ihr Nutzen
- Sie kennen alle Neuerungen der Maschinenprodukteverordnung und deren Auswirkungen auf die CE-Kennzeichnung.
- Sie wissen, was sich ändert und was gleichbleit, sodass Sie die Auswirkungen für Ihren Betrieb einschätzen können.
- Sie wissen konkret, wie Sie den Umstieg planen müssen.
Zielgruppe
- In-Verkehr-Bringende von Maschinen
- Händler:innen
- Importeure:innen
- Führungskräfte und Mitarbeiter:innen der Abteilungen: Konstruktion, Elektroplanung, Softwareentwicklung und technische Dokumentation
- CE-Koordinator:innen, CE-Beauftragte und Compliance Manager:innen
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte
- Projektmanager:innen, Produktmanager:innen und Qualitätsmanager:innen
- Führungskräfte und Mitarbeiter:innen im technischen Vertrieb
Seminarinhalte
Wichtiges Basiswissen
- Auswirkung des Übergangs von Richtlinie zu Verordnung
- Gründe für die Änderung der Richtlinie 2006/42/EG
- Fristen
- Optimale Vorbereitung auf den Stichtag
- Laufzeit von Projekten und die neue Maschinenverordnung
Neue und geänderte Anforderungen
- Anforderungen an Konstruktion, Steuerungsbau und Dokumentation
- Relevante (mechanische) Änderungen
- Maschinen mit „sich selbst änderndem“ Verhalten (KI)
- Änderungen bzgl. der Anforderungen an Steuerungen und Rolle von Security
- Auswirkungen auf die Inhalte in der Betriebsanleitung
Geänderte Konformitätsbewertungsprozesse
- Geringfügige/wesentliche Änderungen – ist Ihr Produkt betroffen?
- Änderungen in den Konformitätsbewertungsverfahren
- Fällt Ihr Produkt in die Kategorie „Hochrisikomaschine“ und was bedeutet das für Sie?
- Betriebsanleitung und die Angabe „Original“
- Änderungen bei der Konformitätserklärung
Umstieg vorrausschauend und kosteneffizient planen sowie nötige Änderungen im Betrieb erfassen
- Beschaffung neuer Maschinen
- Veränderungen an bestehenden Projekten
- Fristgerechte Planung und Umsetzung von Änderungen im Betriebsablauf
Referenten

Lebenslauf
Absolvent des TGM, Fachrichtung Maschinenbau und Schweißtechnik, Studium Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau an der Technischen Universität Wien.
Seit 2003 in der Präventionsabteilung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt der Hauptstelle in Wien.
Tätigkeit
Schwerpunkte Maschinensicherheit, CE-Kennzeichnung, Maschinen-Sicherheitsverordnung (MSV), Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), Umbau und Verkettungen von Maschinen, Risikobeurteilungen.
Mitarbeiter der Sicherheitstechnischen Prüfstelle (STP) der AUVA und dort Prüfer für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz.
Zusätzliche Ausbildungen zur Sicherheitsfachkraft, zum Qualitätsmanager und Auditor.