Arbeitnehmer-Datenschutz
Rechtssicherer Umgang mit Mitarbeiter- und Bewerberdaten
Eine Vielzahl an Arbeitnehmerdaten wird täglich elektronisch verarbeitet – etwa Zeitaufzeichnungen, Abrechnungen, Mitarbeiterbewertungen, Bewerbungsunterlagen und Daten zur Nutzung von E-Mail/Internet. Die Verunsicherungen darüber, in welchem Ausmaß Daten verwendet und gespeichert werden dürfen und ob die Auswertung oder Kontrolle zulässig ist, sind groß. Vielen ist auch unklar, welche Arbeitnehmerdaten zur Prüfung eines Entlassungsgrundes herangezogen werden dürfen.
Vermeiden Sie Datenschutzverletzungen, arbeitsrechtliche Konflikte und hohe Kosten
Erfahren Sie vom Experten, wie sich Arbeitsrecht, Sicherheitsanforderungen des Unternehmens (z.B. Zutrittskontrollen, Videoüberwachung) und Datenschutzrecht (nach dem geltenden DSG 2000 und der DSGVO) vereinbaren lassen. Informieren Sie sich auch über die aktuelle Auslegungspraxis der Datenschutzbehörde und darüber, wie viel Datenschutz tatsächlich erforderlich ist.
Farbe der Kategorie | GELB - Arbeitsrecht-HR |
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Duration | 9:00 - 17:00 Uhr |
Referenten | Mag. Georg Fellner LL. M. |
Kontaktperson | Kontaktperson 1 |
Eine Vielzahl an Arbeitnehmerdaten wird täglich elektronisch verarbeitet – etwa Zeitaufzeichnungen, Abrechnungen, Mitarbeiterbewertungen, Bewerbungsunterlagen und Daten zur Nutzung von E-Mail/Internet. Die Verunsicherungen darüber, in welchem Ausmaß Daten verwendet und gespeichert werden dürfen und ob die Auswertung oder Kontrolle zulässig ist, sind groß. Vielen ist auch unklar, welche Arbeitnehmerdaten zur Prüfung eines Entlassungsgrundes herangezogen werden dürfen.
Vermeiden Sie Datenschutzverletzungen, arbeitsrechtliche Konflikte und hohe Kosten
Erfahren Sie vom Experten, wie sich Arbeitsrecht, Sicherheitsanforderungen des Unternehmens (z.B. Zutrittskontrollen, Videoüberwachung) und Datenschutzrecht (nach dem geltenden DSG 2000 und der DSGVO) vereinbaren lassen. Informieren Sie sich auch über die aktuelle Auslegungspraxis der Datenschutzbehörde und darüber, wie viel Datenschutz tatsächlich erforderlich ist.
Ihr Nutzen
- Sie vermeiden Datenschutzverletzungen, arbeitsrechtliche Konflikte und hohe Kosten. Im Streitfall kennen Sie Ihre Rechte.
- Sie verarbeiten Ihre Personal- und Bewerberdaten datenschutzkonform und erfüllen gleichzeitig Ihre gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
- Arbeitsrechtlich handeln Sie einwandfrei bei Fragen der Zeiterfassung, E-Mail-Nutzung, Kontrollmaßnahmen und der Einbindung des Betriebsrats.
- Sie profitieren vom Fachwissen unseres Experten, kennen die aktuelle Entscheidungspraxis und haben die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen.
Zielgruppe
- Personalverantwortliche
- HR-Verantwortliche
- Datenschutzverantwortliche
- Führungskräfte
- Geschäftsleitung
- Betriebsrat/Betriebsrätin
Seminarinhalte
Datenschutzrechtliche Grundlagen
- Wichtige Begriffe und Grundsätze des Datenschutzgesetzes verständlich erklärt
- Zulässigkeit der Verwendung von personenbezogenen Daten
- Zustimmungserklärungen im Arbeitsverhältnis
- Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer nach dem Datenschutzgesetz
Überblick über die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Änderungsbedarf für Unternehmen
Elektronischer Personalakt
- Revisionssichere Aufbewahrung versus Löschungspflichten
- Zulässige Speicherdauer
- Austausch von Mitarbeiterdaten im Konzern
- Erhebung und Aufbewahrung von Bewerberdaten
- Umgang mit Daten ausgeschiedener Mitarbeiter
Informations- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats
- Kontrollmaßnahmen, Personalinformationssysteme, Personalbeurteilungssysteme und Personalfragebögen
Zulässigkeit diverser Kontrollmaßnahmen
- Zutrittskontrollen
- Videoüberwachung am Arbeitsplatz
- Kontrolle von E-Mail und Internetnutzung
- Ermittlung von Standortdaten
- Whistleblowing Systeme
Datenschutz beim Einsatz mobiler Geräte
- Bring your own device (BYOD)
- Mobile device Management
Zweckmäßige Gestaltung von IT-Policies
Folgen rechtswidriger Datenverwendung und/oder Überwachung
Referenten

Rechtsanwalt
Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH
Wien
Tätigkeit
Georg Fellner ist seit 2008 als Rechtsanwalt bei Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte ("bkp") tätig.
Seine fachlichen Schwerpunkte sind IT-Recht, insbesondere Datenschutz, E-Commerce und Softwarerecht, sowie Arbeitsrecht. Er berät sowohl nationale als auch internationale Klienten, von namhaften Konzernen über Universitäten bis hin zu gemeinnützigen Vereinen, laufend in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten, unter anderem bei Fragen der Verarbeitung von Personal-, Mitglieder- und Kundendaten innerhalb der eigenen Organisation sowie bei der Weitergabe von Daten an Konzerngesellschaften, Dienstleister und Dritte. Ebenso berät er regelmäßig zu Fragen der Kontrolle von Mitarbeitern am Arbeitsplatz, sowohl aus datenschutzrechtlicher als auch aus arbeitsrechtlicher Sicht. Er vertritt auch laufend in Melde- und Genehmigungsverfahren vor der österreichischen Datenschutzbehörde und ist ferner als externer Datenschutzbeauftragter tätig. Im Rahmen seines arbeitsrechtlichen Schwerpunkts berät er in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, insbesondere betreffend Dienstverträge, Umstrukturierungen, Personalabbau, Betriebsvereinbarungen. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit hält er regelmäßige Vorträge auf dem Gebiet des IT- und Arbeitsrechts.
Ihre Ansprechpartnerin
Teilnehmerstimmen
A. Wirth, HR Verantwortliche
„Sehr positiv: gute Balance zwischen Theorie und Praxis!“
D. Ziegler, Leitung Personal
„Eingehen auf Teilnehmer, praxisrelevant“
- Hoher Praxisbezug
- Fachliche Qualität
- Aktuelle Themen
- Rechtssicher