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Geschäftsgeheimnisschutz | Inhouse

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Schimmelpilz in Gebäuden

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Social Media und Arbeitsrecht

| Do´s & Don´ts für Arbeitgeber

BYOD, Facebook, Instagram & Co – welche Regelungen Sie unbedingt treffen müssen!

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156428

Immer mehr Unternehmen greifen auf die dienstliche Nutzung privater Smartphones und Laptops Ihrer Dienstnehmer zurück. Mitarbeiter, die durch unbedachtes Verhalten Schadsoftware downloaden, können erheblichen Schaden anrichten. Aber auch das Posten von Meinungen auf Facebook oder Instagram kann erhebliche negative Auswirkungen auf den Ruf Ihres Unternehmens haben.

Informieren Sie sich, welche Regelungen Sie im Umgang mit der Nutzung eigener Geräte durch die Mitarbeiter, Social Media und Internet unbedingt treffen müssen!

So gestalten Sie rechtssichere Vereinbarungen

In unserem Seminar erfahren Sie alles Wichtige kurz zusammengefasst und können diese Informationen sofort in Ihrem Unternehmen umsetzen.

Unser Seminar speziell auf die Bedürfnisse von Geschäftsführern, Unternehmensleitern, HR -Verantwortlichen und Unternehmensjuristen ausgerichtet. Nutzen Sie die Möglichkeit der Referentin RA Dr. Nathalie Hahn Ihre persönlichen Fragen zu stellen!

Weitere Informationen
Duration

Afterwork-Seminar

16:30 - 19:00 Uhr

Farbe der KategorieGELB - Arbeitsrecht-HR
KontaktpersonKontaktperson 1+2
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Immer mehr Unternehmen greifen auf die dienstliche Nutzung privater Smartphones und Laptops Ihrer Dienstnehmer zurück. Mitarbeiter, die durch unbedachtes Verhalten Schadsoftware downloaden, können erheblichen Schaden anrichten. Aber auch das Posten von Meinungen auf Facebook oder Instagram kann erhebliche negative Auswirkungen auf den Ruf Ihres Unternehmens haben.

Informieren Sie sich, welche Regelungen Sie im Umgang mit der Nutzung eigener Geräte durch die Mitarbeiter, Social Media und Internet unbedingt treffen müssen!

So gestalten Sie rechtssichere Vereinbarungen

In unserem Seminar erfahren Sie alles Wichtige kurz zusammengefasst und können diese Informationen sofort in Ihrem Unternehmen umsetzen.

Unser Seminar speziell auf die Bedürfnisse von Geschäftsführern, Unternehmensleitern, HR -Verantwortlichen und Unternehmensjuristen ausgerichtet. Nutzen Sie die Möglichkeit der Referentin RA Dr. Nathalie Hahn Ihre persönlichen Fragen zu stellen!

Ihr Nutzen

  • Sie wissen, welche Rahmenbedingungen bei der Nutzung privater Smartphones und Laptops Ihrer Mitarbeiter  zu beachten sind und welche Kontrollmöglichkeiten Sie als Dienstgeber haben.
  • Sie wissen, was zu tun ist, wenn Dienstnehmer im Krankenstand Urlaubsfotos posten oder der gute Ruf Ihres Unternehmens durch ein Hassposting in Gefahr gerät.
  • RA Dr. Nathalie Hahn, Partnerin bei Schima Mayer Starlinger steht für individuelle Fragen und Diskussion persönlich zur Verfügung.

Zielgruppe

  • Unternehmensleiter
  • Geschäftsführer
  • Unternehmensjuristen
  • HR verantwortliche und Personalreferenten

Seminarinhalte

BYOD (Bring your own device)

  • Nutzungsvereinbarung nötig?
  • Schutz von Unternehmensdaten
  • Haftung und Schadenersatz
  • Konsequenzen bei Verstoß gegen Nutzungsregelung

Kontrollbefugnisse des Arbeitgebers

  • Wie weit darf Kontrolle gehen?
  • Interessensabwägung Arbeitgeber – Arbeitnehmer
  • Mitwirkung des Betriebsrats
  • Aktuelle Rechtssprechung

Social Media

  • Posting im Krankenstand
  • Posting zu Betriebsgeheimnissen
  • Private Hasspostings und der Ruf des Unternehmens
  • Anlassfall Zwinker Smiley – aktuelle Rechtssprechung
  • Social Media im Bewerbungsprozess – was darf der Arbeitgeber?
  • Welche Sanktionen sind bei aufrechtem Dienstverhältnis möglich – Abmahnung, Kündigung, Entlassung

Get-together

  • Fragen an unsere Expertin
  • Erfahrungsaustausch

Ihre Ansprechpartnerin

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