Social Media und Arbeitsrecht
| Do´s & Don´ts für Arbeitgeber
BYOD, Facebook, Instagram & Co – welche Regelungen Sie unbedingt treffen müssen!
Immer mehr Unternehmen greifen auf die dienstliche Nutzung privater Smartphones und Laptops Ihrer Dienstnehmer zurück. Mitarbeiter, die durch unbedachtes Verhalten Schadsoftware downloaden, können erheblichen Schaden anrichten. Aber auch das Posten von Meinungen auf Facebook oder Instagram kann erhebliche negative Auswirkungen auf den Ruf Ihres Unternehmens haben.
Informieren Sie sich, welche Regelungen Sie im Umgang mit der Nutzung eigener Geräte durch die Mitarbeiter, Social Media und Internet unbedingt treffen müssen!
So gestalten Sie rechtssichere Vereinbarungen
In unserem Abendseminar erfahren Sie alles Wichtige kurz zusammengefasst und können diese Informationen sofort in Ihrem Unternehmen umsetzen.
Unsere Afterwork-Reihe ist speziell auf die Bedürfnisse von Geschäftsführern, Unternehmensleitern, HR -Verantwortlichen und Unternehmensjuristen ausgerichtet. Nutzen Sie die Möglichkeit der Referentin RA Dr. Nathalie Hahn Ihre persönlichen Fragen zu stellen!
Duration | Afterwork-Seminar 16:30 - 19:00 Uhr |
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Farbe der Kategorie | GELB - Arbeitsrecht-HR |
Referenten | RA Dr. Natalie Hahn |
Kontaktperson | Kontaktperson 1 |
Immer mehr Unternehmen greifen auf die dienstliche Nutzung privater Smartphones und Laptops Ihrer Dienstnehmer zurück. Mitarbeiter, die durch unbedachtes Verhalten Schadsoftware downloaden, können erheblichen Schaden anrichten. Aber auch das Posten von Meinungen auf Facebook oder Instagram kann erhebliche negative Auswirkungen auf den Ruf Ihres Unternehmens haben.
Informieren Sie sich, welche Regelungen Sie im Umgang mit der Nutzung eigener Geräte durch die Mitarbeiter, Social Media und Internet unbedingt treffen müssen!
So gestalten Sie rechtssichere Vereinbarungen
In unserem Abendseminar erfahren Sie alles Wichtige kurz zusammengefasst und können diese Informationen sofort in Ihrem Unternehmen umsetzen.
Unsere Afterwork-Reihe ist speziell auf die Bedürfnisse von Geschäftsführern, Unternehmensleitern, HR -Verantwortlichen und Unternehmensjuristen ausgerichtet. Nutzen Sie die Möglichkeit der Referentin RA Dr. Nathalie Hahn Ihre persönlichen Fragen zu stellen!
Ihr Nutzen
- Sie wissen, welche Rahmenbedingungen bei der Nutzung privater Smartphones und Laptops Ihrer Mitarbeiter zu beachten sind und welche Kontrollmöglichkeiten Sie als Dienstgeber haben.
- Sie wissen, was zu tun ist, wenn Dienstnehmer im Krankenstand Urlaubsfotos posten oder der gute Ruf Ihres Unternehmens durch ein Hassposting in Gefahr gerät.
- RA Dr. Nathalie Hahn, Partnerin bei Schima Mayer Starlinger steht für individuelle Fragen und Diskussion persönlich zur Verfügung.
Zielgruppe
- Unternehmensleiter
- Geschäftsführer
- Unternehmensjuristen
- HR verantwortliche und Personalreferenten
Seminarinhalte
BYOD (Bring your own device)
- Nutzungsvereinbarung nötig?
- Schutz von Unternehmensdaten
- Haftung und Schadenersatz
- Konsequenzen bei Verstoß gegen Nutzungsregelung
Kontrollbefugnisse des Arbeitgebers
- Wie weit darf Kontrolle gehen?
- Interessensabwägung Arbeitgeber – Arbeitnehmer
- Mitwirkung des Betriebsrats
- Aktuelle Rechtssprechung
Social Media
- Posting im Krankenstand
- Posting zu Betriebsgeheimnissen
- Private Hasspostings und der Ruf des Unternehmens
- Anlassfall Zwinker Smiley – aktuelle Rechtssprechung
- Social Media im Bewerbungsprozess – was darf der Arbeitgeber?
- Welche Sanktionen sind bei aufrechtem Dienstverhältnis möglich – Abmahnung, Kündigung, Entlassung
Get-together
- Fragen an unsere Expertin
- Erfahrungsaustausch
Referenten

Rechtsanwältin
DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH
Tätigkeit
Dr. Natalie Hahn ist seit 2020 Partnerin bei DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH. Davor war sie Partnerin von Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte. Sie ist seit 2004 schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig und seit 2007 eingetragene Anwältin. Seit Oktober 2017 war Natalie Hahn Partnerin der Kunz Schima Rechtsanwälte GmbH, wo sie schon zuvor 12 Jahre einschlägig tätig gewesen war. Sie ist sowohl auf gerichtliche als auch auf außergerichtliche Arbeitsrechtsangelegenheiten spezialisiert. Dazu gehören neben der Beratung von Unternehmen bei Umstrukturierungen und Restrukturierungen und Transaktionen auch die Beratung im Zusammenhang mit internationalen Projekten und öffentlichem Dienstrecht. Natalie Hahn verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht und berät insbesondere Vorstände und Aufsichtsräte in allen Fragen von der Vertragsgestaltung bis zu deren Beendigung. Die Arbeitsrechtsspezialistin ist ferner Autorin und gefragte Vortragende zu verschiedensten arbeitsrechtlichen und HR-spezifischen Themen.