Manager haften der Gesellschaft persönlich mit ihrem Privatvermögen für Sorgfaltspflichtverletzungen. Es gibt jedoch eine Versicherung, die Unternehmensleiter vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen schützt: Die D&O Versicherung gibt Schutz als Berufshaftpflichtversicherung für Manager im Berufsalltag.

Unabhängig von der Branche, als Geschäftsleiter eines Unternehmens gilt für diesen gemäß § 25 GmbHG bzw. § 84 AktG die Einhaltung eines objektiven Sorgfaltsmaßstabs: Organmitglieder müssen bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anwenden.

Gemäß gesetzlicher Normen haften für die Einhaltung der objektiven Sorgfalt

  • Ordentlich bestellte Organmitglieder sowie deren Stellvertreter
  • Faktische Organmitglieder (auch wenn fehlerhaft oder gar nicht bestellt)
  • Leitende Angestellte (in geringerem Ausmaß)
 

Unternehmerisches Handeln vs. organschaftliche Pflichten

Die im Gesetz implementierte Business Judgement Rule besagt, dass eine Pflichtverletzung nicht vorliegt, „wenn das Vorstandsmitglied bei seiner unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Informationen zum Wohl der Gesellschaft zu handeln.“

 

Wann liegt eine Pflichtverletzung vor?

Pflichtverletzungen ergeben sich immer dort, wo Sorgfaltspflichten bestehen, nämlich vor allem aus verschiedenen gesetzlichen Grundlagen wie z.B.

  • Gebot der Kapitalaufbringung und -erhaltung
  • Verbot der verdeckten Gewinnausschüttungen/Sacheinlagen
  • Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung
  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Rechtzeitige Insolvenzanmeldung
  • Firmenbuchanmeldungen
  • Einholung der Zustimmung anderer Organe


Ausschlaggebend ist die Einhaltung diverser Bestimmungen des Kartellrechts, Steuerrechts, UWG, Gewerberechts usw.
Ebenso sind auch Regelungen nach Satzung, Geschäftsordnung, Anstellungsvertrag einzuhalten.

 

Wann bietet eine D&O Versicherung Schutz?

Die Feststellung, ob eine Pflichtverletzung vorliegt kann oft Monate bis Jahre dauern. Hier tritt bereits beim Vorwurf einer Pflichtverletzung die D&O Versicherung in Kraft: Der Abwehrkostenschutz wehrt wie eine Rechtsschutzversicherung Ansprüche ab und schützt vor hohen Verfahrenskosten, die in dieser Zeit anfallen.

Ohne D&O Versicherung muss das Organ die Verfahrenskosten vorstrecken, was den persönlichen Ruin eines Managers bedeuten kann. Die Kosten eines Rechtsbeistandes können die Höhe der Geldstrafe durchaus übertreffen.

Erst wenn das Vorliegen einer Pflichtverletzung durch Urteil, Anerkenntnis oder Vergleich bestätigt wird, kommt die Befriedigungsfunktion zum Tragen:
Die Zahlung des Schadenersatzanspruches, es sei denn, es war eine vorsätzliche Schadenverursachung gegeben – dann ist ein Schutz ausgeschlossen und bereits vom Versicherer geleistete Zahlungen werden rückabgewickelt.

 

Wer ist Versicherungsnehmer?

Versicherungsnehmer ist das Unternehmen als juristische Person.

 

Wer ist versichert?

Versicherte Personen sind sämtliche gegenwärtige und ehemalige (und auch zukünftige) Mitglieder der geschäftsführenden Organe und sind als solche Anspruchsberechtigte aus dem Versicherungsvertrag zwischen Versicherer und Unternehmen (Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter).

Welche Ansprüche sind möglich?

  • Innenansprüche, die seitens des Unternehmens gegen die Leiter des Unternehmens gestellt werden, und
  • Außenansprüche, die seitens geschädigter Dritter gegen das Organmitglied gestellt werden (z.B. Gesellschaftsgläubiger, Sozialversicherungsträger, Insolvenzverwalter, Finanzamt).
 

Wo ist D&O Schutz besonders wichtig?

Häufiges Beispiel ist das Problemfeld Transaktionen von Unternehmen, bspw. Beteiligungs- oder Liegenschaftserwerb (M&A). Hier schlummern immer Gefahren, auch bei der besten Due Diligence.
Auch die zeitliche Komponente des Versicherungsschutzes ist zu beachten: Nach Ausscheiden eines Managers ist dieser nicht vor Ansprüchen in Sicherheit, weshalb für Versicherungsschutz auch nach der „Amtsperiode“ Sorge zu tragen ist (Nachmeldefrist).

Das Versicherungsbewusstsein in diesem Bereich ist in Österreich noch nicht so ausgeprägt wie in anderen europäischen Ländern. Mit einer D&O Versicherung steht hinter dem Versicherungsnehmer ein solventer Schuldner.

 

Autorin: Mag. Edith Kleisinger, MBA

 

Seminartipp! Geschäftsführer- und Managerhaftung