Die für das Rechnungswesen geltenden wesentlichen Vorschriften sind in UGB und BAO festgelegt. Demnach hat der Unternehmer Bücher zu führen und in diesen seine unternehmerischen Geschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.

Die – heute überwiegend digital durchführbare – Buchführung ist das zahlenmäßige Abbild der Geschäftstätigkeit des Unternehmens in einem Geschäftsjahr und damit eine ganz wichtige Selbstinformationsquelle für die Führung. Sie dient auch dazu, den gesetzlich fixierten Informationsrechten der Behörden, vor allem Fiskus und Sozialversicherung, nachzukommen.

In der Finanzbuchhaltung werden die einzelnen Geschäftsfälle chronologisch (in zeitlicher Reihenfolge im Grundbuch bzw. „Journal“) und systematisch (im Hauptbuch auf Konten) erfasst.

In der Finanzbuchhaltung werden (überwiegend in Form der sog. doppelten Buchhaltung)

  • in der Bilanz Vermögen (auf der Aktiv-Seite) sowie Schulden („Fremdkapital“) und Eigenkapital (beides auf der Passiv-Seite) aufgezeichnet und
  • Aufwände und Erträge in einer Periode ermittelt (in der Gewinn- und Verlustrechnung, GuV, bzw. – vereinfacht gesagt: für kleinere Unternehmen – in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung).

Mit Ende des Geschäftsjahres werden im Rahmen der Bilanzierung die Konten und Bücher nach transparenten Regeln abgeschlossen und daraus der Periodenerfolg, die Bemessungsgrundlage für Steuern und Ausschüttungen, ermittelt.

Unter Bilanzierung ist im engeren Sinne die Erstellung einer Bilanz zu verstehen. Im weiteren Sinne werden darunter alle Tätigkeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses verstanden. Ergebnis der Bilanzierungsarbeiten ist der Jahresabschluss.

Der Jahresabschluss umfasst:

  • Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften: Bilanz und GuV
  • Bei Kapitalgesellschaften: Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht
  • Zusätzliche Bestandteile in der Rechnungslegung von Konzernen

Die Bilanzierung ist Teil des externen Rechnungswesens, das Außenstehenden ein möglichst zutreffendes Bild der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens geben soll. Informationsadressaten eines Jahresabschlusses sind Externe wie vor allem Banken, Lieferanten, Finanzbehörden, Investoren und auch Konkurrenten.

Im Zuge der Bilanzierung wird der Gewinn bzw. Verlust in der doppelten Buchhaltung zweifach ermittelt:

  • Einerseits in der Bilanz als Unterschiedsbetrag zwischen dem Reinvermögen (= Eigenkapital) am Anfang des Geschäftsjahres mit dem Reinvermögen an seinem Ende (= „Betriebsvermögensvergleich“) und
  • andererseits in der GuV als Differenz zwischen Erträgen und Aufwänden.

Das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) muss in beiden Fällen gleich sein.

Der Gewinn eines Jahres in der GuV heißt Jahresüberschuss, der Verlust wird Jahresfehlbetrag genannt. Erzielt nun ein Unternehmen einen Gewinn, erhöht dieser das Eigenkapital („Reinvermögen“), erzielt es einen Verlust, verringert er es. Ziel jedes Unternehmers bzw. Unternehmens ist die Erhöhung des Eigenkapitals.

Bilanz und GuV sind aber keineswegs nur Rechenschemata zur Vergangenheitsbetrachtung, sie eignen sich auch vortrefflich für Zwecke der Planung bzw. Budgetierung (Planbilanz bzw. Plan-GuV) und zur Ableitung von (Plan- bzw. Ist-)Kennzahlen und damit als Grundlage für Entscheidungen. Deren Qualität steigt wiederum mit der Sorgfalt und der Aussagekraft von Buchführung und Jahresabschluss.

 

Autor: Mag. Dr. Helmut Siller, MSc

 

Seminartipp! Bilanz und Jahresabschluss – verstehen und interpretieren